AQSIQ MOLKEREI ANMELDUNG
Nach der AQSIQ-Bekanntmachung Nr. 248 sind alle Milchfutterhersteller, Agenten und inländischen Empfänger verpflichtet, ihre Firmeninformationen online mit dem Bureau of Import und Export Food Safety von AQSIQ, Chinas General Administration of Quality Supervision, Inspektion und Quarantäne der Menschen einzureichen Republik China.
Diese Anforderung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2022 in Kraft und verlängert jährlich in AQSIQ.